Die 24-Stunden-Betreuung spielt in Österreich eine zentrale Rolle, um betreuungsbedürftigen Menschen zu ermöglichen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Für viele Betreuer*innen stellt sich dabei die Frage: Was ist erforderlich, um in Österreich in diesem Bereich arbeiten zu können? In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Anforderungen und Schritte, die man beachten muss, um als Betreuungskraft in Österreich tätig zu werden.
1. Grundvoraussetzungen für Betreuungskräfte
Um in Österreich als 24-Stunden-Betreuer*in tätig zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören:
- Mindestalter von 18 Jahren: Betreuungskräfte müssen volljährig sein, um eine professionelle Betreuungstätigkeit auszuüben.
- Sprachkenntnisse: Gute Deutschkenntnisse sind unerlässlich, um effektiv mit den betreuungsbedürftigen Person und ihren Angehörigen zu kommunizieren und alle rechtlichen und medizinischen Anforderungen zu verstehen.
- Nachweis über die Ausbildung: Um in der 24-Stunden-Betreuung in Österreich tätig zu werden, ist ein Nachweis über die erforderliche Ausbildung oder Erfahrung essenziell. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diesen Nachweis zu erbringen:
- Ausbildungsnachweis: Eine absolvierte Ausbildung in der Pflege oder einem verwandten Bereich, die grundlegende pflegerische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.
oder:
- Nachweis von sechs Monaten Berufserfahrung: Dokumentierte, mindestens sechsmonatige Berufserfahrung in der Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen, sei es in einem Pflegeheim, einem Krankenhaus oder im häuslichen Umfeld.
oder:
- Nachweis über die Durchführung bestimmter Tätigkeiten: Bestätigung, dass bestimmte pflegerische und/oder medizinische Tätigkeiten nach Anordnung, Weisung und unter qualifizierter pflegerischer oder medizinisch Aufsicht durchgeführt worden sind.
- Ausbildungsnachweis: Eine absolvierte Ausbildung in der Pflege oder einem verwandten Bereich, die grundlegende pflegerische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.
2. Gewerbe- und Sozialversicherungsmeldung
Betreuungskräfte, die in Österreich selbstständig tätig sein wollen, müssen ein Gewerbe anmelden. Die 24-Stunden-Betreuung fällt unter das Gewerbe "Personenbetreuung". Dazu müssen folgende Schritte beachtet werden:
- Gewerbeberechtigung: Eine Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Verwaltunbehörde (Bezirshauptmannschaft, Magistrat).
- Sozialversicherungsanmeldung: Betreuungskräfte müssen sich in der Sozialversicherung anmelden und Beiträge entrichten. Dies umfasst Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
3. Rechtliche und medizinische Nachweise
In Österreich müssen Betreuungskräfte verschiedene Nachweise erbringen, um die Sicherheit und Qualität der Betreuung zu gewährleisten:
- Polizeiliches Führungszeugnis: Ein aktuelles Führungszeugnis ist oft eine Voraussetzung, um die Vertrauenswürdigkeit und Integrität der Betreuungskräfte zu bestätigen.
- Ärztliche Untersuchung: Eine Gesundheitsuntersuchung stellt sicher, dass Betreuungskräfte körperlich und geistig in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen.
- Erste-Hilfe-Kenntnisse: Kenntnisse in der Ersten Hilfe sind von großer Bedeutung und oft eine Voraussetzung, um in der 24-Stunden-Betreuung tätig zu sein.
4. Kooperation mit Agenturen
Viele Betreuungskräfte entscheiden sich dafür, über spezialisierte Agenturen wie Pflegeheld zu Betreuungsstellen zu gelangen. Die Agenturen übernehmen wichtige administrative Aufgaben wie die Organisation von Betreuungseinsätzen, Unterstützung bei behördlichen An- ud Abmeldungen sowie Konfliktmanagement. Zudem bieten sie einen kontinuierlichen Austausch und regelmäßige Schulungen an.
5. Fortbildungen und Pflegevisiten
Um die hohe Qualität der Betreuung zu sichern, ist eine regelmäßige Weiterbildung wichtig. Betreuungskräfte werden durch Pflegevisiten von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen unterstützt, die sicherstellen, dass alle Betreuungstätigkeiten fachgerecht durchgeführt werden.
Fazit
Wer in Österreich in der 24-Stunden-Betreuung arbeiten möchte, sollte sich gut über die administrativen, rechlichen und inhaltlichen Anforderungen informieren. Neben einer umfangreichen Ausbildung, offiziellen Gewerbeanmeldung und ausreichenden Sprachkenntnissen ist die Kooperation mit einer Agentur oft der einfachste Weg, um alle notwendigen Schritte erfolgreich zu meistern.