Bei uns gibt es keine komplizierten Preismodelle und Zusatzgebühren.
Unsere Leistungen erbringen wir zu einem monatlichen Pauschalsatz.
Und je nach konkretem Bedarf und Erfahrung der Pflegeheld*in erhält diese ihr Entgelt von Ihnen - klar und transparent.
Unsere Leistungen verrechnen wir Ihnen gegenüber klar und transparent zu monatlichen Pauschalen. Basierend auf dem konkreten Bedarf vereinbart die Pflegeheld*in ihr Entgelt mit Ihnen – ohne versteckte Abgaben an uns.
Abhängig von der Pflegestufe der betreuten Person kann in Österreich Pflegegeld bezogen werden. Dieses liegt im Jahr 2024 zwischen 192,00€ in Stufe 1 und 2.061,80€ in Stufe 7 und wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt.
Die Bundesförderung wird ab Pflegestufe 3 ausbezahlt. Die Höhe hängt vom Anstellungsverhältnis der Pflegekraft ab. Bei zwei Selbstständigen im monatlichen Turnus beträgt diese 800€. Wir unterstützen Sie gerne.
Einige Bundesländer bieten zusätzliche Landesförderungen. Üblicherweise ist der Bezug der Bundesförderung Voraussetzung. Die Arten und Höhen der Förderungen variieren mitunter unter dem jeweiligen Landesregime.
Manche Aufwendungen, die im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung erforderlich sind, können Sie in Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.