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Allgemeines

Warum ist das eigene Zuhause häufig die bevorzugte Wahl?

Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten so lange wie möglich zuhause bleiben, da die gewohne Umgebung Schutz, Geborgenheit und Vertrautheit bietet. Trotz verbesserter Standards in Heimen schätzen sie die gewohnte Umgebung, Nachbarschaft, den eigenen Garten und häusliche Geselligkeit. Eine 24h-Betreuung ermöglicht es, in den eigenen vier Wänden entspannt den Lebensabend zu genießen.

Warum wird der Begriff "24-Stunden-Betreuung" und nicht "24-Stunden-Pflege" verwendet?

Dank der 24-Stunden-Betreuung können hilfsbedürftige Menschen in ihrem eigenen zuhause betreut werden. Dabei geht die Betreuungskraft auf die Bedürfnisse der Klient*innen ein, um deren Lebensqualität und Eigenständigkeit bestmöglich zu erhalten und zu fördern.
Die 24-Stunden-Betreuung erfordert abgesehen von pflegerischen Grundkenntnissen bzw. einschlägiger Vorerfahrung keine spezifische pflegerische oder medizinische Ausbildung. Betreuungskräfte beschäftigen die Person, helfen beim Kochen, Putzen, Anziehen und begleiten bei Ausflügen oder Einkäufen.

Worauf legt Pflegeheld besonders wert?

Unser Ziel ist es, den betroffenen Personen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Ein strukturierter Tagesablauf, einfühlsame Kommunikation und emotionale Unterstützung sind dabei entscheidend.

Wann ist eine pflegerische oder medizinische Delegation notwendig?

Eine pflegerische Delegation ist notwendig, wenn bestimmte medizinische oder pflegerische Maßnahmen, die normalerweise von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden, von einer nicht medizinisch ausgebildeten Betreuungskraft übernommen werden sollen. Dies kann der Fall sein, wenn:
(i) medizinische Maßnahmen erforderlich sind: Tätigkeiten wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen oder Wundversorgung, die spezielles Wissen und Fähigkeiten erfordern.
(ii) Pflegehandlungen komplex sind: Maßnahmen wie Katheterisierung, Tracheostomaversorgung oder das Anlegen von Kompressionsverbänden.
(iii) gesetzliche Vorgaben bestehen: Einige pflegerische Handlungen dürfen nur unter Anweisung und Aufsicht von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden, um die Sicherheit und Qualität der Pflege zu gewährleisten.

Die Delegation erfolgt durch Ärzt*innen oder eine diplomierte Pflegekraft, welche die Anleitung und Überwachung übernimmt und sicherstellt, dass die Betreuungskraft die Maßnahmen korrekt und sicher ausführen kann.

Ablauf

Welche Unterlagen sind erforderlich, um Pflegeheld mit der Suche nach Personenbetreuer*innen zu beauftragen?

1. Pflegestufennachweis
2. Pensionsnachweis
3. Bankverbindung für die Überweisung des 24h-Pflege-Zuschusses (für das Bundesministerium)

Wie läuft die Umsetzung einer 24-Stunden-Betreuung ab?

  1. Erstgespräch: Ein erstes Gespräch zur Klärung der individuellen Bedürfnisse und Erwartungen der/des Klient*in.
  2. Bedarfsermittlung: Eine detaillierte Bedarfsermittlung durch unser Fachpersonal, um den Pflege- und Betreuungsumfang festzulegen.
  3. Vertragsabschluss: Abschluss des Vermittlungsvertrags mit der Agentur.
  4. Auswahl der Betreuungskraft: Auswahl einer passenden Betreuungskraft basierend auf den ermittelten Bedürfnissen.
  5. Erstanreise: Anreise der Betreuungskraft, begleitet von einer diplomierten Pflegekraft zur Qualitätssicherung und Einführung in den Haushalt, und Abschluss des Betreuungsvertrags mit der Betreuungskraft.
  6. Betreuungsstart: Beginn der Betreuung, wobei die Betreuungskraft in den Tagesablauf und die spezifischen Anforderungen eingewiesen wird.
  7. Kontinuierliche Überwachung: Regelmäßige Überwachung und Hausbesuche durch diplomierte Pflegekräfte zur Sicherstellung der Betreuungsqualität.

Die Einhaltung dieser Schritte ermöglicht Pflegeheld eine reibungslose und qualitativ hochwertige Umsetzung der 24-Stunden-Betreuung.

Wie lange dauert es, bis die Betreuung starten kann?

Wir bemühen uns, die Betreuung innerhalb einer Woche zu starten, was jedoch je nach Fall variieren kann. Prinzipiell kann bei Pflegeheld die Betreuung an jedem Wochentag beginnen.

Wie erfolgen der Betreuungsstart und die Anreise der Personenbetreuer*innen?

Qualität steht bei uns an erster Stelle. Daher ist bei jedem Betreuungsstart und bei der Ankunft einer neuen Betreuungskraft ein/e diplomierte/r Krankenpfleger*in (DGKP) vor Ort. Bei der Erstanreise sollte eine Ansprechperson der zu betreuenden Person anwesend sein, um Haushaltsgebräuche zu erläutern. Die Personenbetreuer*innen reisen meist mit einem Gemeinschaftstaxi an und werden nach Beendigung des Turnus abgeholt.

Welche Voraussetzungen müssen vor Ort für die Betreuungskraft geschaffen werden?

Pflegekräfte benötigen einen eigenen Raum mit geeigneten Schlaf- und Wohnmöglichkeiten zur privaten Nutzung.

Wie wird die Qualitätssicherung bzw. -kontrolle bei Pflegeheld sichergestellt?

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen führen regelmäßige Hausbesuche durch, um die Standards der häuslichen Pflege zu überwachen und zu sichern.

Wer ist für die Verpflegungkosten verantwortlich?

Die Verpflegungskosten für die Betreuungskraft werden direkt von dem/der Klient*in übernommen.

Infos zu Personenbetreuer*innen

Welche Aufgaben und Pflichten haben Personenbetreuer*innen? Welche Tätigkeiten dürfen sie nicht ausführen?

Erlaubte Tätigkeiten:

  • Unterstützung bei der Lebensführung (z.B. Tagesablauf, alltägliche Verrichtungen)
  • Gesellschaft leisten und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • Hilfe bei/m Essen, Trinken, Körperpflege, An- und Ausziehen
  • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen
  • Bestimmte pflegerische Tätigkeiten nach Anweisung von diplomiertem Pflegepersonal oder Ärzt*innen, z.B. Medikamentenverabreichung, Verbandswechsel

Nicht erlaubte Tätigkeiten:

  • Eigenständige Durchführung medizinischer Maßnahmen ohne Anordnung
  • Komplexe pflegerische Tätigkeiten ohne entsprechende Übertragung durch Fachpersonal

Wie sind die Arbeitszeiten und -grenzen für 24-Stunden-Betreuungskräfte geregelt?

Selbstständige Personenbetreuer*innen unterliegen keinen Arbeitszeitbeschränkungen, jedoch ist eine durchgehende 24-Stunden-Arbeit nicht möglich. Die Arbeitszeiten müssen individuell vereinbart werden, einschließlich möglicher freier Stunden und Rufbereitschaftszeiten. Es ist sicherzustellen, dass die Betreuungskraft täglich eine 2-stündige Pause einhält, wobei die genaue Pausenzeit in Absprache mit der zu betreuenden Person bzw. den Angehörigen festgelegt wird.

Wie lange bleibt eine Betreuungskraft in der Regel im Einsatz?

Selbstständige Betreuungskräfte wechseln je nach Betreuungsaufwand, Wunsch des/der Klient*in oder Entfernung zum Heimatort alle 14, 21 oder 28 Tage.

In welchem Beschäftigungsverhältnis stehen die Personenbetreuer*innen?

Die von uns vermittelten Betreuer*innen besitzen die österreichische Gewerbeberechtigung für Personenbetreuung, sind selbständig und leisten ihre Sozialversicherungsabgaben und Steuern eigenverantwortlich.

Welche Ausbildung und Qualifikation haben die Personenbetreuer*innen?

Alle Betreuer*innen besitzen die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung und viele haben darüber hinausgehende Qualifikationen sowie umfangreiche Erfahrung.

Warum ist es notwendig, dass unsere Betreuungskräfte eine Pflegedokumentation führen?

Die Pflegedokumentation ist in der 24-Stunden-Betreuung in Österreich aus mehreren wichtigen Gründen erforderlich:

  1. Qualitätssicherung: Die Dokumentation hilft, die Qualität der Pflege zu überwachen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen korrekt und zeitnah durchgeführt werden. Dies ist besonders wichtig für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards.
  2. Rechtliche Absicherung: Durch die Dokumentation werden alle durchgeführten Pflegemaßnahmen und Veränderungen im Gesundheitszustand des Klienten festgehalten. Dies bietet eine rechtliche Absicherung für die Betreuungskräfte und die betreuten Personen, da die Führung einer Dokumentation auch gesetzlich vorgeschrieben ist.
  3. Kommunikation und Transparenz: Eine sorgfältig geführte Pflegedokumentation ermöglicht eine klare und transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten, einschließlich der Familie, der Agentur und den Gesundheitsdiensten. Sie stellt sicher, dass alle über den Zustand und die Bedürfnisse des/der Klient*in informiert sind

Diese Gründe verdeutlichen die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Pflegedokumentation, um eine professionelle und rechtlich abgesicherte Betreuung zu gewährleisten.

Aus welchen Ländern stammen die Personenbetreuer*innen?

Die Mehrheit der Betreuungskräfte stammt aus Osteuropa, insbesondere aus Ländern wie der Slowakei, Rumänien, Ungarn und Bulgarien.

Haben die Betreuungskräfte Deutschkenntnisse?

Die Personenbetreuer*innen verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse für die tägliche Kommunikation.

Müssen Betreuungskräfte einen Wohnsitz bei Ihnen zuhause melden?

Ja, laut österreichischem Meldegesetz müssen Betreuungskräfte innerhalb von 3 Werktagen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet werden. Diese Anmeldung ist auch Voraussetzung für den Erhalt der Förderung des Sozialministeriumservice.

Was geschieht, wenn die Chemie zwischen Klient*in und Betreuungskraft nicht (mehr) stimmt?

Sollte die Chemie zwischen der betreuten Person und der Betreuer*in nicht stimmen, klären wir die Ursache und organisieren im Bedarfsfall schnell einen Betreuungswechsel. Der Austausch erfolgt in der Regel reibungslos und ohne Unterbrechung der Pflege.

Was geschieht, wenn die Betreuungskraft krank wird oder ins Krankenhaus muss?

Bei Ausfall der Betreuungskraft sorgt Pflegeheld für eine schnellstmögliche Nachbesetzung. Ist dies organisatorisch nicht möglich, z.B. an Wochenenden, Feiertagen oder bei kurzfristigen Ausfällen, kann die zu betreuende Person auf Leistungen Dritter wie einen mobilen Dienst, stationäre Kurzzeitpflege oder Krankenhausaufenthalt zurückgreifen.

Rechtsverhältnisse / Verträge

Welche Verträge sind notwendig, um eine 24-Stunden-Betreuungskraft zu erhalten?

Es werden aus Betreutensicht grundsätzlich zwei Verträge (Vermittlungsvertrag und Betreuungsvertrag) benötigt. Der Vermittlungsvertrag wird zwischen der zu betreuenden Person oder deren Vertreter*innen und der Agentur abgeschlossen. Der Betreuungsvertrag wird zwischen der zu betreuenden Person oder deren Vertreter*innen und der Betreuungskraft abgeschlossen.

Welche Vertragsparteien sind beteiligt und zwischen wem werden die Verträge abgeschlossen?

In der Personenbetreuung zuhause besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Vermittler*innen, Personenbetreuer*innen und zu betreuenden Personen (bzw. sonstigen Auftraggeber*innen). Dabei werden folgende Verträge abgeschlossen:
(i) Vermittlungsvertrag (Vermittler*in und zu betreuende Person)
(ii) Organisationsvertrag (Vermittler*in und Personenbetreuer*innen)
(iii) Betreuungsvertrag (Personenbetreuer*innen und zu betreuende Person)

Wie ist das Beschäftigungsverhältnis mit der Betreuungskraft ausgestaltet?

Betreuungskräfte besitzen das freie Gewerbe der Personenbetreuung (§§ 159-161 GewO) und sind bei der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt pflichtversichert. Als selbständig Erwerbstätige stellen die Betreuungskräfte Honorarnoten gemäß der Vereinbarung mit Ihnen im Betreuungsvertrag.

Kosten & Förderungen

Wie hoch sind die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung?

Mit unserem Preisrechner können Sie die monatlichen Kosten basierend auf Ihrem Bedarf simulieren. Der Tagessatz der Betreuungskraft ist variabel und kann sich bei Verschlechterung des Allgemeinzustands oder bei herausfordernderen Betreuungsaufgaben erhöhen. In einem individuellen Erstgespräch erstellen wir Ihnen ein konkretes Kostenangebot.

Gibt es steuerliche Begünstigungen für die 24-Stunden-Betreuung?

Ja, es gibt eine steuerliche Begünstigung für die 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Die Kosten, die im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung anfallen, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Dies umfasst unter anderem das Honorar der Betreuungskraft, Sozialversicherungsbeiträge, Vermittlungskosten und Sachbezüge.
Um die steuerliche Begünstigung in Anspruch zu nehmen, müssen die tatsächlichen Kosten durch Belege nachgewiesen werden.

Gibt es etwaige Fördermöglichkeiten?

Eine Bundesförderung vom Sozialministerium in Höhe von 800 Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern auch Landesförderungen. Wir beraten Sie hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Bundesförderung für 24h-Betreuung in Österreich?

Das Ansuchen auf Förderung für die 24-Stunden-Betreuung muss beim Sozialministerium beantragt werden. Die Voraussetzungen für den Erhalt sind wie folgt:

1. Pflegegeld: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. In Niederösterreich kann die Förderung auch ab Pflegestufe 1 bei nachgewiesener Demenz gewährt werden.

2. Einkommensgrenze: Das monatliche Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person darf 2.500 Euro nicht übersteigen. Diese Grenze erhöht sich um 400 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person und um 600 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person mit Behinderung.

Wie erfolgt die monatliche Abrechnung der Kosten?

Die monatlichen Kosten für die Betreuung (Tagsatz x Tage pro Turnus) werden direkt an die Betreuungskräfte überwiesen. Pflegeheld verzichtet dabei auf einen Unkostenbeitrag von Seiten der Personenbetreuer*innen, sodass die Betreuer*innen auch wirklich ihr volles Honorar erhalten. Separat dazu fällt eine monatliche Leistungsgebühr für die Serviceleistungen von Pflegeheld an.

Wer zahlt die Fahrtkosten für die Personenbetreuer*innen?

Die Fahrtkosten für die Personenbetreuer:*innen werden von den Betreuten oder deren Angehörigen getragen. Die Höhe der Kosten hängt vom Betreuungsort und der Entfernung vom Heimatort der Betreuer*innen ab und wird meist als Pauschalbetrag pro Fahrtrichtung festgelegt.

Wer übernimmt die Kosten der Sozialversicherung und Kammerbeiträge für Personenbetreuer*innen?

Die Sozialversicherungsabgaben sind in den Tagessätzen der Personenbetreuer*innen enthalten und müssen von ihnen eigenständig an die Sozialversicherung abgeführt werden. Das selbige gilt für etwaige WKO Kammerbeiträge der Personenbetreuer*innen.

Pflegegeld & Pflegestufen

Wer ist in Österreich anspruchsberechtigt für Pflegegeld?

Österreichische Staatsbürger erhalten Pflegegeld gemäß § 22 Bundespflegegeldgesetz, wenn ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung für mindestens sechs Monate besteht oder ein akuter Anlassfall vorliegt (z.B. Spitalsaufenthalt wegen eines Oberschenkelhalsbruchs). Der Pflegebedarf wird in sieben Stufen eingeteilt und monatlich ausgezahlt. Pflegestufe 1 wird ab einem monatlichen Pflegebedarf von über 65 Stunden gewährt.

Wie viele Pflegestufen existieren und nach welchen Kriterien erfolgt ihre Einteilung?

In Österreich gibt es sieben Pflegestufen, die den Hilfe- und Betreuungsbedarf einer Person abbilden. Ein Arzt der Sozialversicherungsträger erstellt das Gutachten und legt die Pflegestufe anhand festgelegter Zeitwerte für Pflege- und Betreuungsaufgaben fest.

Welche Beträge werden für die jeweiligen Pflegestufen ausbezahlt?

Die Höhe des Pflegegelds 2024 nach Stufen

Pflegestufe 1: mehr als 65 Stunden Pflegebedarf im Monat: 192,00 Euro
Pflegestufe 2: mehr als 95 Stunden Pflegebedarf im Monat: 354,00 Euro
Pflegestufe 3: mehr als 120 Stunden Pflegebedarf im Monat: 551,60 Euro
Pflegestufe 4: mehr als 160 Stunden Pflegebedarf im Monat: 827,10 Euro
Pflegestufe 5: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist: 1.123,50 Euro
Pflegestufe 6: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig: 1.568,90 Euro
Pflegestufe 7: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich: 2.061,80 Euro

Ab welcher Pflegestufe habe ich Anspruch auf eine 24-Stunden-Betreuung?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, ab welcher Pflegestufe eine 24-Stunden-Betreuung gewährt wird. Die Förderung für eine 24-Stunden-Betreuungskraft steht jedoch grundsätzlich ab Pflegestufe 3 oder bei nachgewiesener Demenz ab Pflegestufe 1 zu.

Wie und wo beantrage ich Pflegegeld in Österreich?

Das Pflegegeld liegt seit 2012 in Bundeskompetenz. Der Antrag kann schriftlich (auch formlos) beim Bundessozialamt oder beim zuständigen Sozialversicherungsträger (Pensionsversicherungsanstalt) gestellt werden. Antragsberechtigt sind Pflegebedürftige, Angehörige, ernannte Vertreter*innen oder Sachwalter*in.

Warum prüfen wir Klient*innen mit Pflegestufe 6 und 7 besonders sorgfältig?

Wir müssen sicherstellen, dass unsere Betreuungskräfte medizinisch-pflegerische Tätigkeiten korrekt ausführen können und dürfen. Delegationen durch Ärzt*innen oder diplomierte Pflegekräfte sind dabei entscheidend.