Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten so lange wie möglich zuhause bleiben, da die gewohne Umgebung Schutz, Geborgenheit und Vertrautheit bietet. Trotz verbesserter Standards in Heimen schätzen sie die gewohnte Umgebung, Nachbarschaft, den eigenen Garten und häusliche Geselligkeit. Eine 24h-Betreuung ermöglicht es, in den eigenen vier Wänden entspannt den Lebensabend zu genießen.
Dank der 24-Stunden-Betreuung können hilfsbedürftige Menschen in ihrem eigenen zuhause betreut werden. Dabei geht die Betreuungskraft auf die Bedürfnisse der Klient*innen ein, um deren Lebensqualität und Eigenständigkeit bestmöglich zu erhalten und zu fördern.
Die 24-Stunden-Betreuung erfordert abgesehen von pflegerischen Grundkenntnissen bzw. einschlägiger Vorerfahrung keine spezifische pflegerische oder medizinische Ausbildung. Betreuungskräfte beschäftigen die Person, helfen beim Kochen, Putzen, Anziehen und begleiten bei Ausflügen oder Einkäufen.
Unser Ziel ist es, den betroffenen Personen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Ein strukturierter Tagesablauf, einfühlsame Kommunikation und emotionale Unterstützung sind dabei entscheidend.
Eine pflegerische Delegation ist notwendig, wenn bestimmte medizinische oder pflegerische Maßnahmen, die normalerweise von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden, von einer nicht medizinisch ausgebildeten Betreuungskraft übernommen werden sollen. Dies kann der Fall sein, wenn:
(i) medizinische Maßnahmen erforderlich sind: Tätigkeiten wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen oder Wundversorgung, die spezielles Wissen und Fähigkeiten erfordern.
(ii) Pflegehandlungen komplex sind: Maßnahmen wie Katheterisierung, Tracheostomaversorgung oder das Anlegen von Kompressionsverbänden.
(iii) gesetzliche Vorgaben bestehen: Einige pflegerische Handlungen dürfen nur unter Anweisung und Aufsicht von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden, um die Sicherheit und Qualität der Pflege zu gewährleisten.
Die Delegation erfolgt durch Ärzt*innen oder eine diplomierte Pflegekraft, welche die Anleitung und Überwachung übernimmt und sicherstellt, dass die Betreuungskraft die Maßnahmen korrekt und sicher ausführen kann.
1. Pflegestufennachweis
2. Pensionsnachweis
3. Bankverbindung für die Überweisung des 24h-Pflege-Zuschusses (für das Bundesministerium)
Die Einhaltung dieser Schritte ermöglicht Pflegeheld eine reibungslose und qualitativ hochwertige Umsetzung der 24-Stunden-Betreuung.
Wir bemühen uns, die Betreuung innerhalb einer Woche zu starten, was jedoch je nach Fall variieren kann. Prinzipiell kann bei Pflegeheld die Betreuung an jedem Wochentag beginnen.
Qualität steht bei uns an erster Stelle. Daher ist bei jedem Betreuungsstart und bei der Ankunft einer neuen Betreuungskraft ein/e diplomierte/r Krankenpfleger*in (DGKP) vor Ort. Bei der Erstanreise sollte eine Ansprechperson der zu betreuenden Person anwesend sein, um Haushaltsgebräuche zu erläutern. Die Personenbetreuer*innen reisen meist mit einem Gemeinschaftstaxi an und werden nach Beendigung des Turnus abgeholt.
Pflegekräfte benötigen einen eigenen Raum mit geeigneten Schlaf- und Wohnmöglichkeiten zur privaten Nutzung.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen führen regelmäßige Hausbesuche durch, um die Standards der häuslichen Pflege zu überwachen und zu sichern.
Die Verpflegungskosten für die Betreuungskraft werden direkt von dem/der Klient*in übernommen.
Erlaubte Tätigkeiten:
Nicht erlaubte Tätigkeiten:
Selbstständige Personenbetreuer*innen unterliegen keinen Arbeitszeitbeschränkungen, jedoch ist eine durchgehende 24-Stunden-Arbeit nicht möglich. Die Arbeitszeiten müssen individuell vereinbart werden, einschließlich möglicher freier Stunden und Rufbereitschaftszeiten. Es ist sicherzustellen, dass die Betreuungskraft täglich eine 2-stündige Pause einhält, wobei die genaue Pausenzeit in Absprache mit der zu betreuenden Person bzw. den Angehörigen festgelegt wird.
Selbstständige Betreuungskräfte wechseln je nach Betreuungsaufwand, Wunsch des/der Klient*in oder Entfernung zum Heimatort alle 14, 21 oder 28 Tage.
Die von uns vermittelten Betreuer*innen besitzen die österreichische Gewerbeberechtigung für Personenbetreuung, sind selbständig und leisten ihre Sozialversicherungsabgaben und Steuern eigenverantwortlich.
Alle Betreuer*innen besitzen die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung und viele haben darüber hinausgehende Qualifikationen sowie umfangreiche Erfahrung.
Die Pflegedokumentation ist in der 24-Stunden-Betreuung in Österreich aus mehreren wichtigen Gründen erforderlich:
Diese Gründe verdeutlichen die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Pflegedokumentation, um eine professionelle und rechtlich abgesicherte Betreuung zu gewährleisten.
Die Mehrheit der Betreuungskräfte stammt aus Osteuropa, insbesondere aus Ländern wie der Slowakei, Rumänien, Ungarn und Bulgarien.
Die Personenbetreuer*innen verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse für die tägliche Kommunikation.
Ja, laut österreichischem Meldegesetz müssen Betreuungskräfte innerhalb von 3 Werktagen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet werden. Diese Anmeldung ist auch Voraussetzung für den Erhalt der Förderung des Sozialministeriumservice.
Sollte die Chemie zwischen der betreuten Person und der Betreuer*in nicht stimmen, klären wir die Ursache und organisieren im Bedarfsfall schnell einen Betreuungswechsel. Der Austausch erfolgt in der Regel reibungslos und ohne Unterbrechung der Pflege.
Bei Ausfall der Betreuungskraft sorgt Pflegeheld für eine schnellstmögliche Nachbesetzung. Ist dies organisatorisch nicht möglich, z.B. an Wochenenden, Feiertagen oder bei kurzfristigen Ausfällen, kann die zu betreuende Person auf Leistungen Dritter wie einen mobilen Dienst, stationäre Kurzzeitpflege oder Krankenhausaufenthalt zurückgreifen.
Es werden aus Betreutensicht grundsätzlich zwei Verträge (Vermittlungsvertrag und Betreuungsvertrag) benötigt. Der Vermittlungsvertrag wird zwischen der zu betreuenden Person oder deren Vertreter*innen und der Agentur abgeschlossen. Der Betreuungsvertrag wird zwischen der zu betreuenden Person oder deren Vertreter*innen und der Betreuungskraft abgeschlossen.
In der Personenbetreuung zuhause besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Vermittler*innen, Personenbetreuer*innen und zu betreuenden Personen (bzw. sonstigen Auftraggeber*innen). Dabei werden folgende Verträge abgeschlossen:
(i) Vermittlungsvertrag (Vermittler*in und zu betreuende Person)
(ii) Organisationsvertrag (Vermittler*in und Personenbetreuer*innen)
(iii) Betreuungsvertrag (Personenbetreuer*innen und zu betreuende Person)
Betreuungskräfte besitzen das freie Gewerbe der Personenbetreuung (§§ 159-161 GewO) und sind bei der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt pflichtversichert. Als selbständig Erwerbstätige stellen die Betreuungskräfte Honorarnoten gemäß der Vereinbarung mit Ihnen im Betreuungsvertrag.
Mit unserem Preisrechner können Sie die monatlichen Kosten basierend auf Ihrem Bedarf simulieren. Der Tagessatz der Betreuungskraft ist variabel und kann sich bei Verschlechterung des Allgemeinzustands oder bei herausfordernderen Betreuungsaufgaben erhöhen. In einem individuellen Erstgespräch erstellen wir Ihnen ein konkretes Kostenangebot.
Ja, es gibt eine steuerliche Begünstigung für die 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Die Kosten, die im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung anfallen, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Dies umfasst unter anderem das Honorar der Betreuungskraft, Sozialversicherungsbeiträge, Vermittlungskosten und Sachbezüge.
Um die steuerliche Begünstigung in Anspruch zu nehmen, müssen die tatsächlichen Kosten durch Belege nachgewiesen werden.
Eine Bundesförderung vom Sozialministerium in Höhe von 800 Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern auch Landesförderungen. Wir beraten Sie hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.
Das Ansuchen auf Förderung für die 24-Stunden-Betreuung muss beim Sozialministerium beantragt werden. Die Voraussetzungen für den Erhalt sind wie folgt:
1. Pflegegeld: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. In Niederösterreich kann die Förderung auch ab Pflegestufe 1 bei nachgewiesener Demenz gewährt werden.
2. Einkommensgrenze: Das monatliche Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person darf 2.500 Euro nicht übersteigen. Diese Grenze erhöht sich um 400 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person und um 600 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person mit Behinderung.
Die monatlichen Kosten für die Betreuung (Tagsatz x Tage pro Turnus) werden direkt an die Betreuungskräfte überwiesen. Pflegeheld verzichtet dabei auf einen Unkostenbeitrag von Seiten der Personenbetreuer*innen, sodass die Betreuer*innen auch wirklich ihr volles Honorar erhalten. Separat dazu fällt eine monatliche Leistungsgebühr für die Serviceleistungen von Pflegeheld an.
Die Fahrtkosten für die Personenbetreuer:*innen werden von den Betreuten oder deren Angehörigen getragen. Die Höhe der Kosten hängt vom Betreuungsort und der Entfernung vom Heimatort der Betreuer*innen ab und wird meist als Pauschalbetrag pro Fahrtrichtung festgelegt.
Die Sozialversicherungsabgaben sind in den Tagessätzen der Personenbetreuer*innen enthalten und müssen von ihnen eigenständig an die Sozialversicherung abgeführt werden. Das selbige gilt für etwaige WKO Kammerbeiträge der Personenbetreuer*innen.
Österreichische Staatsbürger erhalten Pflegegeld gemäß § 22 Bundespflegegeldgesetz, wenn ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung für mindestens sechs Monate besteht oder ein akuter Anlassfall vorliegt (z.B. Spitalsaufenthalt wegen eines Oberschenkelhalsbruchs). Der Pflegebedarf wird in sieben Stufen eingeteilt und monatlich ausgezahlt. Pflegestufe 1 wird ab einem monatlichen Pflegebedarf von über 65 Stunden gewährt.
In Österreich gibt es sieben Pflegestufen, die den Hilfe- und Betreuungsbedarf einer Person abbilden. Ein Arzt der Sozialversicherungsträger erstellt das Gutachten und legt die Pflegestufe anhand festgelegter Zeitwerte für Pflege- und Betreuungsaufgaben fest.
Die Höhe des Pflegegelds 2024 nach Stufen
Pflegestufe 1: mehr als 65 Stunden Pflegebedarf im Monat: 192,00 Euro
Pflegestufe 2: mehr als 95 Stunden Pflegebedarf im Monat: 354,00 Euro
Pflegestufe 3: mehr als 120 Stunden Pflegebedarf im Monat: 551,60 Euro
Pflegestufe 4: mehr als 160 Stunden Pflegebedarf im Monat: 827,10 Euro
Pflegestufe 5: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist: 1.123,50 Euro
Pflegestufe 6: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig: 1.568,90 Euro
Pflegestufe 7: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich: 2.061,80 Euro
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, ab welcher Pflegestufe eine 24-Stunden-Betreuung gewährt wird. Die Förderung für eine 24-Stunden-Betreuungskraft steht jedoch grundsätzlich ab Pflegestufe 3 oder bei nachgewiesener Demenz ab Pflegestufe 1 zu.
Das Pflegegeld liegt seit 2012 in Bundeskompetenz. Der Antrag kann schriftlich (auch formlos) beim Bundessozialamt oder beim zuständigen Sozialversicherungsträger (Pensionsversicherungsanstalt) gestellt werden. Antragsberechtigt sind Pflegebedürftige, Angehörige, ernannte Vertreter*innen oder Sachwalter*in.
Wir müssen sicherstellen, dass unsere Betreuungskräfte medizinisch-pflegerische Tätigkeiten korrekt ausführen können und dürfen. Delegationen durch Ärzt*innen oder diplomierte Pflegekräfte sind dabei entscheidend.