Wann habe ich Anspruch auf eine 24-Stunden-Betreuung zuhause?
Die Frage, wann ein Anspruch auf eine 24-Stunden-Betreuung zuhause besteht, ist für viele Betroffene und ihre Angehörigen von großer Bedeutung. Per se besteht ein solcher Anspruch unabhängig von weiteren Voraussetzungen und können sich betreuungsbedürftige Personen jederzeit dazu entscheiden. Da diese Betreuungsform allerdings mit finanziellen Aufwänden einhergeht, ist immer auch der Anspruch auf Pflegegeld und damit einhergehend eine gewisse finanzielle Entlastung mitzudenken. In Österreich richtet sich der Anspruch auf Pflegegeld nach der Höhe des Pflegebedarfs, der durch Pflegestufen abgebildet wird.
Pflegestufen in Österreich
In Österreich gibt es sieben Pflegestufen, die den Pflegebedarf eines Menschen anhand des zeitlichen Aufwands für die Pflege klassifizieren:
- Pflegestufe 1: Über 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat
- Pflegestufe 2: Über 95 Stunden Pflegebedarf pro Monat
- Pflegestufe 3: Über 120 Stunden Pflegebedarf pro Monat
- Pflegestufe 4: Über 160 Stunden Pflegebedarf pro Monat
- Pflegestufe 5: Über 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat
- Pflegestufe 6: Über 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat und besondere Betreuungsmaßnahmen
- Pflegestufe 7: Über 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat und besonders hoher Pflegeaufwand
Pflegestufen und Fördermöglichkeiten
Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung können hoch sein, doch es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten:
- Pflegegeld: Pflegegeld kann zur Finanzierung der Betreuung herangezogen werden .
- Förderungen: Es gibt staatliche Förderungen und Zuschüsse auf Bundes- und Landesebene (in gewissen Bundesländern), die speziell für die 24-Stunden-Betreuung vorgesehen sind.
- Private Mittel: Oft müssen auch private finanzielle Mittel aufgewendet werden, um die Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu decken.
Im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung ist das Vorliegen von Pflegestufe 3 bei der betreuungsbedürftigen Person, neben anderen Parametern, Voaussetzung für die Gewährung einer Bundesförderung. Dies bedeutet, dass der/die Pflegebedürftige mehr als 120 Stunden Pflege pro Monat benötigt. Ab dieser Pflegestufe wird davon ausgegangen, dass der Pflegebedarf so hoch ist, dass eine kontinuierliche Betreuung notwendig sein könnte.
Fazit
Somit kann festgehalten werden, dass jederzeit 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen werden kann. Die Finanzierung einer derartigen Betreuung gilt es jedenfalls seitens der betreuungsbedürftign Personenen und deren Familien zu bedenken. Eine solche Finanzierung kann - bei Erfüllung der Voraussetzungen - durch eine Kombination aus Pflegegeld, staatlichen Förderungen und privaten Mitteln erfolgen. Bei Pflegeheld unterstützen wir Sie gerne dabei, die geeignete Betreuungslösung für Ihre Angehörigen zu finden und stehen Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite.