Die 24-Stunden-Betreuung gewinnt in Österreich immer mehr an Bedeutung, da viele Familien es vorziehen, ihre betreuungsbedürftigen Angehörigen in den eigenen vier Wänden zu betreuen. Eine der zentralen Fragen, die in diesem Zusammenhang oft aufkommt, ist die sogenannte Delegation von pflegerischen Aufgaben an Betreuungskräfte. Doch was genau bedeutet Delegation im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung und welche Tätigkeiten dürfen Betreuungskräfte tatsächlich ausführen? In diesem Blogbeitrag klären wir, wie die Delegation funktioniert und was erlaubt ist.
1. Was ist eine Delegation in der 24-Stunden-Betreuung?
Unter Delegation versteht man die Übertragung von bestimmten Aufgaben oder Tätigkeiten, die eigentlich von ausgebildeten Fachkräften, wie Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (DGKP), durchgeführt werden müssten, an Personenbetreuer*innen. Dies ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sofern die Aufgabe durch eine qualifizierte Pflegekraft angeordnet, überwacht und nach einer gründlichen Einschulung von der Betreuungskraft ausgeführt wird.
2. Welche Aufgaben dürfen Betreuungskräfte übernehmen?
Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung dürfen zahlreiche unterstützende Tätigkeiten im Alltag übernehmen, die keine spezielle fachpflegerische oder medizinische Ausbildung erfordern. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Hilfe im Haushalt: Kochen, Putzen, Einkaufen und Wäsche waschen sind klassische Tätigkeiten, die Betreuungskräfte übernehmen.
- Grundpflege: Dazu gehört die Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen sowie bei der Mobilität (zum Beispiel beim Gehen oder Treppensteigen).
- Gesellschaft leisten: Betreuungskräfte bieten Betreuungsbedürftigen emotionale Unterstützung und helfen, soziale Isolation zu vermeiden, indem sie für Gespräche, Spaziergänge oder Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen.
3. Welche Tätigkeiten dürfen Betreuungskräfte nicht ohne Delegation ausführen?
Die Betreuungskräfte dürfen grundsätzlich keine Tätigkeiten selbstständig ausführen, wenn diese eine fachliche Ausbildung erfordern. Solche Tätigkeiten müssen entweder von einer ausgebildeten Pflegefachkraft oder nach Delegation durch diese durchgeführt werden. Zu diesen Aufgaben gehören zum Beispiel:
- Verabreichung von Medikamenten
- Wundversorgung (wie das Wechseln von Verbänden)
- Injektionen (z. B. Insulin bei Diabetikern)
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Überwachung und Handhabung von medizinischen Geräten (z. B. Sauerstoffgeräte oder Blutzuckermessgeräte)
4. Wie funktioniert die Delegation im Detail?
Damit pflegerische Tätigkeiten delegiert werden dürfen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Anordnung durch eine qualifizierte Pflegekraft oder einen Arzt: Vor der Delegation muss eine fachlich qualifizierte Pflegekraft oder ein Arzt die Betreuungskraft genau in die durchzuführenden Maßnahmen einweisen.
- Einschulung und Überwachung: Die Pflegekraft sorgt dafür, dass die Betreuungskraft die delegierte Aufgabe korrekt und sicher ausführen kann. Zudem muss die Betreuungskraft in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.
- Dokumentation: Alle delegierten Aufgaben sowie deren Ausführung müssen schriftlich dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß erfolgt und nachvollziehbar ist.
- Rücksprache und Anpassung: Sollte sich der Gesundheitszustand der zu betreuenden Person ändern oder sich Schwierigkeiten bei der Durchführung der delegierten Aufgaben ergeben, ist die Pflegekraft verpflichtet, die Maßnahmen anzupassen oder gegebenenfalls selbst zu übernehmen.
5. Worauf sollte man bei der Delegation achten?
- Kompetenz der Betreuungskraft: Nicht jede Betreuungskraft hat die gleiche Erfahrung und das gleiche Fachwissen. Bevor eine Aufgabe delegiert wird, sollte sichergestellt sein, dass die Betreuungskraft in der Lage ist, die Tätigkeit sicher und zuverlässig auszuführen.
- Regelmäßige Schulungen: Eine fortlaufende Schulung und Weiterbildung der Betreuungskräfte ist entscheidend, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen und den aktuellen Gesundheitszustand der zu betreuenden Person zu berücksichtigen.
- Klare Kommunikation: Eine offene und klare Kommunikation zwischen den Pflegekräften, der Betreuungskraft, den Angehörigen und der zu betreuenden Person ist essenziell. Nur so können Missverständnisse vermieden und die Sicherheit der pflegerischen Maßnahmen gewährleistet werden.
Fazit
Die Delegation in der 24-Stunden-Betreuung bietet eine wertvolle Möglichkeit, die Betreuung im eigenen Zuhause zu erweitern, ohne dass auf fachpflegeriche Betreuung verzichtet werden muss. Durch die enge Zusammenarbeit von Pflegefachkräften und Betreuungskräften können Angehörige sich sicher sein, dass ihre Liebsten rund um die Uhr gut versorgt sind. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und dass die Betreuungskraft die nötige Unterstützung und Schulung erhält, um die Aufgaben sicher und verantwortungsvoll zu übernehmen.