Welche administrativen Schritte sind für 24h-Betreuer*innen nach der Ankunft in Österreich nötig?

Ein Überblick der administrativen Pflichten für 24h-Betreuer*innen nach der Ankunft in Österreich.

02.12.2024

Die Ankunft in Österreich als 24-Stunden-Betreuer*in bringt nicht nur die Verantwortung für die Betreuungsbedürftigen mit sich, sondern auch einige administrative Aufgaben, die erledigt werden müssen. Diese Schritte sind entscheidend, um rechtlich abgesichert zu sein und die Tätigkeit als Betreuer*in offiziell aufnehmen zu können. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche administrativen Pflichten nach der Ankunft in Österreich anstehen und wie man diese reibungslos abwickeln kann.

1. Anmeldung beim Meldeamt

Nach der Einreise nach Österreich müssen sich 24h-Betreuer*innen innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde (zB Gemeindeamt oder Magistrat) anmelden. Dies betrifft sowohl Personen aus EU-Ländern als auch Drittstaatsangehörige.

Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel (dieser wird in der Regel von dem/der Dienstgeber*in oder der betreuten Person ausgefüllt)
  • Mietvertrag oder Unterkunftsbestätigung (wenn die Unterkunft nicht von der Familie zur Verfügung gestellt wird)

Die Anmeldung ist eine wichtige Voraussetzung, um offiziell in Österreich tätig zu sein und für weitere administrativen Schritte.

2. Meldepflicht bei der Sozialversicherung

Eine der ersten Verpflichtungen nach der Ankunft ist die Meldung bei der Sozialversicherung. In Österreich müssen 24-Stunden-Betreuer*innen eine aufrechte Kranken- und Unfallversicherung haben. Diese Versicherung deckt das Risiko von Arbeitsunfällen, Krankheiten und anderen Notfällen ab.

Die meisten Betreuungskräfte schließen in Österreich eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt (SVS) ab. Hierbei handelt es sich um die Selbstversicherung für Selbstständige, da 24-Stunden-Betreuer*innen in der Regel als selbstständig gelten.

Nach der Anmeldung bei der Sozialversicherung erhalten 24-Stunden-Betreuer*innen eine E-Card, die Zugang zum österreichischen Gesundheitssystem ermöglicht. Diese Karte ist ein wichtiger Bestandteil, um ärztliche Leistungen und medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen zu können. Es wird dringend empfohlen, die E-Card stets griffbereit zu haben, da sie im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit benötigt wird.

3. Gewerbeanmeldung

24h-Betreuer*innen, die in Österreich arbeiten möchten, müssen ein Gewerbe anmelden. Diese Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde. Die betreuende Person muss das freie Gewerbe "Personenbetreuung" anmelden.

Folgende Schritte sind dafür nötig:

  • Besuch des Gewerbebehörde
  • Vorlage des Reisepasses oder Personalausweises
  • Meldebestätigung
  • Nachweis über die Ausbildung
  • Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 GewO 1994 für natürliche Personen
  • Eventuell notwendig:
    • Bei Namensänderung: zusätzlich Heiratsurkunde oder Bescheid über die Namensänderung
    • Bei Wohnsitz im Ausland bzw. Wohnsitz in Österreich, der weniger als fünf Jahre dauert: zusätzlich Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates (nicht älter als drei Monate)
    • Bei erstmaliger Gewerbeanmeldung: zusätzlich Erklärung der Neugründung bzw. (Teil)Betriebsübertragung, die von der zuständigen Wirtschaftskammer bestätigt wurde

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält die Betreuungskraft die Gewerbeberechtigung, welche sie zur Ausübung der 24-Stunden-Betreuung berechtigt. Die Gewerbeberechtigng muss während der gesamten Tätigkeit aufrechterhalten werden.

4. Eintragung ins Gewerberegister und WKO

Sobald das Gewerbe angemeldet ist, erfolgt die Eintragung in das Gewerberegister. Parallel dazu müssen sich Betreuungskräfte bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) registrieren lassen, da diese für die Betreuung und Unterstützung von Gewerbetreibenden zuständig ist. Die Mitgliedschaft in der WKO ist verpflichtend und bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, wie z. B. den Zugang zu Informationen und Beratungsleistungen.

Die Eintragung erfolgt in der Regel automatisch nach der Gewerbeanmeldung, es fallen jedoch jährliche Beiträge für die Mitgliedschaft an.

5. Finanzamt – Steuern und Abgaben

Auch steuerliche Pflichten müssen 24h-Betreuer*innen erfüllen. Sobald das Gewerbe angemeldet ist, erfolgt die steuerliche Erfassung durch das Finanzamt. Es wird empfohlen, sich zeitnah mit den steuerlichen Pflichten auseinanderzusetzen, um unnötige Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden.

  • Einkommenssteuer: Betreuungskräfte sind in Österreich einkommenssteuerpflichtig. Es empfiehlt sich, ein Haushaltsbuch zu führen, um Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß zu dokumentieren und die jährliche Steuererklärung korrekt einreichen zu können.
  • Umsatzsteuer: Für kleinere Einnahmen (bis zu einer bestimmten Grenze) gilt die Kleinunternehmerregelung, was bedeutet, dass keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Wer jedoch diese Grenze überschreitet, muss Umsatzsteuer abführen und monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

6. Regelmäßige Dokumentation der Betreuungsarbeit

Neben den administrativen Anforderungen ist es für 24-Stunden-Betreuer*innen wichtig, die erbrachten Betreuungsleistungen genau zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern ermöglicht es auch den Angehörigen und Pflegefachkräften, einen genauen Überblick über die Betreuung zu behalten.

Typische Dokumentationsbereiche sind:

  • Gesundheitszustand der betreuten Person
  • Verabreichte Medikamente
  • Durchgeführte Pflege- und Betreuungsmaßnahmen
  • Besondere Vorkommnisse oder Notfälle

Fazit: Reibungsloser Start in Österreich

Die administrativen Schritte, die 24-Stunden-Betreuer*innen nach ihrer Ankunft in Österreich durchführen müssen, sind essenziell, um ihre Tätigkeit rechtlich abzusichern und erfolgreich zu starten. Eine rechtzeitige Anmeldung bei den zuständigen Behörden sowie eine sorgfältige Dokumentation der Betreuungsarbeit helfen, Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.

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